Leserbriefvorlage: Brauchen wir ein Schulgericht? (Mat208)

Worum geht es hier?

… um einen Artikel, der die Frage aufwirft, ob es nicht bei innerschulischen Streitigkeiten besser ist, wenn das auch schulintern geregelt wird.

Text

Brauchen wir ein Schulgericht?

Klarländer Nachrichten, 29.03.2016

Vor einiger Zeit hatten wir über einen Fall berichtet, indem ein schmerzhafter „Schülerstreich“ vor Gericht landen sollte, weil das Opfer Schmerzensgeld einklagen wollte. Im Rahmen der Projekttage hat nun eine Schülergruppe des Gymnasiums den Entwurf für ein „Schulgericht“ vorgelegt und zur Diskussion gestellt. Laut dem Sprecher der Gruppe gehe es darum, die Lücke zu füllen zwischen dem, was ein Lehrer im Rahmen des Unterrichts gegen Übergriffe tun könne, dem als ziemlich unpraktisch empfundenen Bereich der im Schulgesetz vorgesehenen Schulstrafen und der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Als Fall wurde noch einmal aufgenommen, dass ein Schüler einem anderen den Stuhl weggezogen habe, was bei diesem glücklicherweise keine bleibenden Schäden, wohl aber große Schmerzen verursacht habe. Neben der Ermahnung durch den Lehrer und ggf. einen Eintrag ins Klassenbuch blieben – so der Projektlehrer Hartmut Fahrig – nur die sog. „Schulstrafen“, die offiziell „Ordnungsmaßnahmen“ heißen und die folgenden Möglichkeiten umfassen: Schriftlicher Verweis, Versetzung in eine Parallelklasse, „zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht (maximal 14 Tage), Entlassung aus der aktuellen Schule bzw. Verweisung von allen Schulen des Bundeslandes. Hier merke man deutlich, dass zum einen diese Strafen wenig pädagogisch sind und zum anderen jeder Ansatz eines „Täter-Opfer-Ausgleichs“ fehle, wie ihn etwa ein Schmerzensgeld anstrebe.

Vor diesem Hintergrund soll der Schulkonferenz der Vorschlag unterbreitet werden, ein „Schulgericht“ einzurichten, das wie eine Art Schiedsgericht funktioniere, aber deutlich mehr Möglichkeiten. Die könnten auch Sozialstunden oder auch die Verpflichtung etwa zur Übergabe eines Einkaufsgutscheins in einer bestimmten Höhe umfassen. Das Ganze könne natürlich nur auf freiwilliger Basis erfolgen, verhindere aber möglicherweise den Gang vor ein ordentliches Gericht, dessen Urteil öffentlich sei und auch hohe Kosten verursache.

Wir sind gespannt, wie die Schulkonferenz entscheiden wird, und werden weiter berichten.

Aufgaben:

  1. Lies dir diesen Bericht in der Zeitung genau durch und markiere die Stellen, die wichtig sind, um zu verstehen, worum es in diesem Artikel geht.
  2. Was spricht deiner Meinung nach dafür, ein solches schulinternes Gericht einzurichten?
  3. Was spricht dagegen?
  4. Bilde dir eine Meinung dazu, die du zu einem Leserbrief verarbeiten könntest.
  5. Wie könnte der gesamte Leserbrief aufgebaut sein?

PDF-Vorlage