Ferdinand von Schirach, „Terror“: Was eignet sich als Klassenarbeit? (Mat2005-wek)

Grundsätzliches zur Vorbereitung

Zu einer guten Vorbereitung auf eine Klassenarbeit gehört auch, sich zu überlegen, was drankommen könnte. Dabei spielen zwei Dinge eine zentrale Rolle:

  1. Das Stück selbst – besonders die Frage: Welche Szenen eignen sich für eine genauere Analyse?
  2. Die Aspekte und Schwerpunkte, die die Lehrkraft im Unterricht behandelt hat.

Textbereiche, die in einer Klassenarbeit drankommen könnten

Gehen wir davon aus, dass eine längere Textstelle in meistens zwei Stunden analysiert werden soll.

Dialogische Texte

  1. Das Verhör des Angeklagten durch die Staatsanwältin (S. 75–97) ist sicher der interessanteste Teil – umfasst aber einen so großen Teil des Gesamttextes, dass er als Ganzes für eine zweistündige Klassenarbeit zu lang ist und zu viel vom Text wegnimmt. Empfehlung: Das lange Verhör in Teile gliedern. Eine vorausschauende Lehrkraft lässt dann z.B. den Anfang exemplarisch analysieren, geht nur grob auf den Rest ein und wählt für die Klassenarbeit einen passenden Ausschnitt daraus.
  2. Die Befragung des Angeklagten durch den Vorsitzenden Richter (S. 62–76)
  3. Die Befragung des Zeugen Lauterbach durch den Vorsitzenden Richter (S. 23–50)
  4. Die Befragung des Zeugen Lauterbach durch die Staatsanwältin (S. 51–59)
  5. Die Befragung des Zeugen Lauterbach durch den Verteidiger (S. 59–61)
  6. Die Befragung der Nebenklägerin – der Frau eines durch den Abschuss getöteten Passagiers (S. 98–110)

Monologische Texte

  1. Die Stellungnahme des Verteidigers zur Anklageschrift (ab S. 16)
  2. Das Plädoyer der Staatsanwältin (ab S. 113)
  3. Das Plädoyer des Verteidigers (ab S. 123)
  4. Die Begründung der Verurteilung wegen Mordes (ab S. 134)
  5. Die Begründung des Freispruchs (ab S. 141)

Die Prüfung der Textteile

  1. Wenn man zusammengestellt hat, welche Textteile grundsätzlich geeignet sind, muss man feststellen, welche Teile besonders interessant sind. Der genau zu analysierende Textbereich sollte dabei nicht zu lang sein – als Orientierung: etwa so lang wie die Begründung des Freispruchs. Da der Text aber bereits gelesen worden ist, darf er durchaus etwas umfangreicher sein als bei einer unbekannten Kurzgeschichte. Man muss jedoch bedenken, dass eine genaue Analyse deutlich mehr Arbeit macht als eine bloß lesende Kenntnisnahme.
  2. Dann schaut man, welche der gefundenen Textbereiche zu den Schwerpunkten des Unterrichts passen.
  3. Wenn vor der Klassenarbeit eine Übungsarbeit besprochen worden ist, ist das oft auch ein Signal dafür, was am Ende drankommen könnte.
  4. Natürlich kann man sich auch im Internet oder bei Mitschülern erkundigen, was bei gleicher Lektüre in anderen Klassen gestellt worden ist.

Was könnte als Zusatzfrage dazukommen?

  1. Fehlt eine Stimme für die Stadionbesucher? Erstaunlich ist, dass mit der Frau eines getöteten Passagiers nur die eine Seite das rein Menschliche in den Prozess einbringen kann. Daraus ließe sich die Frage ableiten: Müsste nicht auch ein Vertreter der 70.000 Menschen im Stadion zu Wort kommen? Denn die sind nur knapp dem Tod entronnen, weil der Pilot eigenmächtig gehandelt und damit eine ungeheure Schuld auf sich genommen hat.
  2. Vergleichsfälle aus dem Plädoyer des Verteidigers: Besonders interessant ist die Stelle, an der der Verteidiger auf vergleichbare Fälle eingeht. Ein Vergleich führt ja nicht immer zur Gleichsetzung, sondern kann auch Unterschiede herausarbeiten.
  3. Warum keine mildernden Umstände? Man könnte fragen, wieso es in Prozessen eigentlich „mildernde Umstände“ gibt, während dieser Pilot mit einem beliebigen Massenmörder auf eine Stufe gestellt wird.
  4. Gefahr der Selbstjustiz: Auf jeden Fall muss diskutiert werden, ob die Öffnung des geltenden Rechts in Richtung eines übergesetzlichen Notstandes nicht auch Menschen dazu verführen könnte, eine Art Selbstjustiz zu üben – weil sie glauben, damit größeres Unheil abzuwenden.
  5. Ist das Stück wirklich offen? Man kann prüfen, inwieweit das Stück die Entscheidung tatsächlich den Zuschauern überlässt. Auffällig ist der Unterschied zwischen der absolut professionell agierenden Staatsanwältin und dem etwas seltsam wirkenden Verteidiger. Das wäre ein gutes Thema für eine Facharbeit – verbunden mit dem Begriff der „Tendenzliteratur“, bei der ein literarisches Werk nicht seinen eigenen Weg geht, sondern die fiktive Umsetzung einer bereits feststehenden These des Verfassers ist.

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