Schnell durchblicken: Lehnswesen – Grundherrschaft (Mat5643)

Worum es hier geht:

Das Lehnswesen und die Grundherrschaft sind die wichtigsten Grundlagen für die Politik und die Wirtschaft im Mittelalter.

Wir zeigen hier, was das für die Menschen bedeutete.

Lehnswesen

  1. Darunter versteht man eine besondere Form von Herrschaft, bei der im Mittelalter vor allem die Beziehung von Herrschern und Teil-Herrschern eine Rolle spielte.
  2. Hintergrund war die Unmöglichkeit, nach dem Untergang des Römischen Reiches große Gebiete in Europa so zu verwalten, wie das heute der Fall ist.
  3. Also vergab ein König erobertes oder frei gewordenes Land einfach an einen „Vasallen„, d.h. einen Hochadligen, zum Beispiel einen Herzog.
  4. Dieser wiederum gab Teile davon weiter an „Untervasallen„, die ihm genauso einen Treueid schwören mussten, wie er es gegenüber dem König getan hatte.
  5. Die Pflichten waren vor allem „Heerfahrt„, d.h. mit einer bestimmten Zahl von bewaffneten Reitern zu einem Kriegszug zu erscheinen, und „Hoffahrt„, d.h. dem König eine schöne Kulisse zu bieten, wenn er Gericht hielt o.ä.
  6. Ursprünglich fiel ein „Lehen“ wieder an den Lehnsherrn zurück, wenn der „Belehnte“ starb. Später bemühten sich die Vasallen ziemlich erfolgreich darum, dass der König das Lehen an ihre Nachfolger weitergab – es wurde erblich.
  7. Man spricht von einem Personenverbandsstaat (im Unterschied zum heutigen „Territorialstaat“), weil ein Staat eben so aufgebaut war, dass es persönliche Lehnsbeziehungen gab zwischen dem Oberherrscher und Teilherrschern.
  8. Eine offene Frage war immer, wem ein Untervasall im Falle eines Konfliktes zwischen Herrscher und Vasall die Treue halten musste. In England zum Beispiel war es immer der König, was diesen stärkte. In Deutschland konnt es sein, dass Untervasallen mit ihrem Vasallen gegen den König zogen, was diesen schwächte.
  9. Ein weiteres Problem war, dass es in Deutschland kirchliche Fürsten gab (Bischöfe und Äbte), die zugleich Vasallen waren. Das war gut für den König, weil die Lehen nach dem Tod der (offiziell) kinderlosen Vasallen immer wieder an ihn zurückfiel und dann neu vergeben werden konnte.
  10. Es konnte aber – wie im Investiturstreit – auch zu Konflikten kommen, weil eben Papst und Kaiser sich gemeinsam auf einen Amtsträger einigen mussten, was nicht immer gelang.

Grundherrschaft

  1. Die Grundherrschaft ist das untere Ende des mittelalterlichen Herrschaftssystems und bildet mit dem Lehnswesen zusammen das System des „Feudalismus„.
  2. Ursprünglich mussten alle germanischen Bauern ihrem „Herzog“ in den Krieg folgen.
  3. Unter Karl dem Großen bürgerte es sich ein, dass einige zu Hause bleiben durften, um die teure Ausstattung des „Reiterkriegers“ zu bezahlen und seine Familie mit zu ernähren.
  4. Im Laufe der Zeit wurde dieser „Reiterkrieger“ zu einem „Ministerialen„, einem Angehörigen des neuen niederen Adels.
  5. Die anderen sanken immer weiter ab und waren schließlich als Hörige zu „Zins“ verpflichtet (Abgaben von der Ernte) sowie zu „Frondiensten„, Tätigkeiten auf dem Hof des Herrn.
  6. Der Herr selbst richtete meistens neben dem eigentlichen Herrenhof noch sog. „Fronhöfe“ ein, wo Verwalter (Vögte) in seinem Auftrag die Abgaben einsammelten und die Herrendienste (Arbeiten auf den Feldern des Herrn oder an Baumaßnahmen),  organisierten.
  7. Im Laufe der Zeit versuchten immer wieder Bauern, sich von diesem System der teilweisen Ausbeutung zu befreien.
    Ab dem 14. Jahrhundert kam es immer häufiger zu Aufständen – vor allem wegen Übergriffen bei den Abgaben und Frondiensten (z.B. bei Krankheit oder Unwettern).
  8. Eine Liste von Bauernaufständen findet man zum Beispiel hier. Einer der wichtigsten und bekanntesten ist der Deutsche Bauernkrieg 1524/1525, der sich vor allem in Süddeutschland abspielte.
  9. Ausblick: Nach der Französischen Revolution kam es auch in Deutschland zur Aufhebung der sog. „Leibeigenschaft“ im Rahmen der sogenannten „Preußischen Reformen“ 1807.
  10. Von dieser im Laufe der Zeit abgebauten Grundherrschaft zu unterscheiden ist die sogenannte „Gutsherrschaft„. Die entstand zwar aus der mittelalterlichen Grundherrschaft, entwickelte dann aber im Rahmen der sogenannten „Ostkolonisation“ (Vorstoßen der Deutschen in slawische Gebiete in Osteuropa hinein) zu einer Sonderform.Der „ostelbische Junker“ (ursprünglich „junger Herr“, dann später Bezeichnung für die preußischen Gutsbesitzer östlich der Elbe) gehörte zur sogenannten Ritterschaft und hatte auch die Polizei- und Strafgewalt – zumindest bei einfachen Vergehen.
    Ein berühmter Vertreter ist der junge Bismarck, der später zum Reichskanzler des neuen Kaiserreichs ab 1871 wurde.Diese Gutsherrschaft war ab dem 19. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß und führte häufig zu Verschuldung.

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