Schirach, „Terror“ – Beispiel für ein Lesetagebuch mit Anmerkungen, Teil 1 (Mat2005-ltb1)

Kurzübersicht: Das Wichtigste auf einen Blick

  1. Das Hörspiel „Terror“ behandelt den fiktiven Prozess gegen den Bundeswehr-Major Lars Koch, der ein entführtes Passagierflugzeug abschießt, um ein vollbesetztes Fußballstadion zu retten.
  2. Koch handelt damit gegen einen ausdrücklichen Befehl seiner Vorgesetzten – das Flugzeug hätte nicht abgeschossen werden dürfen.
  3. Beim Abschuss sterben alle 164 Menschen an Bord des entführten Flugzeugs.
  4. Die Zuhörerinnen und Zuhörer werden im Stück selbst als Schöffen angesprochen und sollen am Ende mitentscheiden.
  5. Der Verteidiger bestreitet, dass Kochs Tat rechtlich als Mord zu werten ist, obwohl der Wortlaut des Gesetzes das nahelegt.
  6. Zentrales Thema ist die Frage, ob ein für den Normalfall geschriebenes Strafgesetz auf eine solche Ausnahmesituation überhaupt passt.
  7. Die Vernehmung zeigt: Der Staat hat den Piloten in eine unmögliche Lage gebracht, lässt ihn im Prozess aber weitgehend allein.
  8. Koch begründet sein Handeln mit einer nüchternen Abwägung: „Wenn ich jetzt nicht schieße, werden Zehntausende sterben.“
  9. Die Staatsanwältin hält dagegen, dass ein Mensch niemals gegen andere aufgerechnet werden dürfe – jedes Menschenleben zähle gleich viel.
  10. Diskussionsfrage: Darf ein Mensch in einer Extremsituation gegen ein geltendes Gesetz verstoßen, wenn er dadurch mehr Menschen rettet, als er tötet – und wo würdet ihr die Grenze ziehen?

Zur Anlage dieses Lesetagebuchs

Dieses Dokument begleitet das Hörbuch „Terror“ von Ferdinand von Schirach in der Audible-Fassung.

Terror. Von Ferdinand von Schirach, gesprochen von Burghart Klaußner u.a. Erscheinungsdatum 11.10.2016. ISBN: 978-3-8445-2447-5

Es verbindet zwei Funktionen: Es gibt einen Überblick über die dramatische Entwicklung des Stückes – mit Zeitmarken, die das gezielte Nachfinden bestimmter Szenen erleichtern – und es enthält kommentierende Anmerkungen im Sinne eines Lesetagebuchs.

Die Anmerkungen machen keine Vorgaben, sondern stellen Fragen und geben Anregungen zur eigenen Auseinandersetzung. Sie können beim Lesen und Hören des Stückes als Impulse dienen – aber auch als Reibungsfläche, wenn man sie ablehnt. Zugleich versteht sich diese Seite als Beispiel dafür, wie ein solches kommentierendes Lesetagebuch für ein anderes Werk aufgebaut sein könnte.

Zwei Vorbemerkungen

Erste Vorbemerkung: Transparenz der eigenen Haltung

Der größte Fortschritt beim Bemühen um Texttransparenz war die Einsicht, dass der Leser seine Voreinstellungen gegenüber dem Thema deutlich machen sollte. In diesem Falle ist es persönliches Mitgefühl mit jemandem, der wie ein gewöhnlicher Verbrecher behandelt wird, obwohl ein Teil seines Verbrechens darin bestand, dass er im Staatsdienst in eine außergewöhnliche Situation geriet. Aber die Transparenz der Voreinstellungen hat auch den Vorteil, dass man sich an ihnen reiben und damit zu einem tieferen Verständnis kommen kann.

Zweite Vorbemerkung: Zur Situation von Lehrkräften

Die zweite Vorbemerkung betrifft die ungewöhnliche Abfolge zwischen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und der Entstehung des Stückes. Als Beamte sind Lehrkräfte eigentlich verpflichtet, sich loyal gegenüber den demokratisch gewählten Staatsgewalten zu verhalten. Es könnte hier also Grenzen geben für die Offenheit der Besprechung des Stückes. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Autor darf in einem weit größeren Rahmen zur Diskussion stellen, was er will. In der Schule wäre es hingegen nicht unbedingt demokratiefördernd, wenn eine Lerngruppe per Mehrheit ein gültiges Urteil des höchsten deutschen Gerichtes für falsch erklärt.

Dieses Lesetagebuch versteht sich daher als Angebot, das möglichst nur Fragen stellt und Anregungen zur Diskussion gibt – und sich ansonsten darauf beschränkt, das leichte Auffinden bestimmter Stellen im Hörbuch zu erleichtern.

Teil I: Eröffnung des Prozesses

Kapitel 1 – Vor dem Prozess

  • 0:00 Funkverkehr – vermutlich die letzten Sekunden vor dem Abschuss der Passagiermaschine.
  • 0:38 Stimmengewirr in einer Nachrichtensendung: die Information über den Abschuss.
  • 0:58 Die Zuhörer werden als Schöffen in den Prozess eingeführt. Der Richter belehrt sie: alles außerhalb des Verfahrens ist zu vergessen.
  • ▸ Das entspricht dem System der Geschworenengerichte, wie es etwa in den USA üblich ist. Zwei Fragen drängen sich auf: Erstens – ist das Laienpublikum wirklich kompetent, einen solchen Fall zu beurteilen? Und zweitens: Ist es überhaupt möglich, in Zeiten medialer Überflutung alles auszublenden, was man schon gehört und gelesen hat?
  • 1:40 Der Angeklagte wird beschrieben: Er sitzt in einem Glaskasten.
  • ▸ Ist das üblich? Wer die Geschichte ein bisschen kennt, denkt unwillkürlich an Adolf Eichmann, der in Jerusalem ebenfalls in einem Glaskasten saß. Soll hier eine Vergleichbarkeit – zumindest als Frage – angedeutet werden?
  • 1:55 Der Vorsitzende bittet die Presse, den Saal zu verlassen. Beschreibung der Richterbank.
  • 2:23 Richter eröffnet den Prozess, stellt die Anwesenden vor: Kameraden des Offiziers, seine Familie, Angehörige der Opfer.
  • 3:10 Der Verteidiger beantragt, der Angeklagte möge neben ihm Platz nehmen – nicht im Glaskasten.
  • ▸ Ein erstes Signal: Der Verteidiger betont die Menschlichkeit seines Mandanten. Dieser Antrag ist keine Formalität, sondern eine Geste mit Bedeutung.

Kapitel 2 – Die Anklageschrift

  • 0:12 Aufnahme der Personalien des Angeklagten: Lars Koch, Major der Luftwaffe.
  • 1:02 Die Staatsanwältin soll die Anklageschrift verlesen. Bevor sie beginnt: Der Verteidiger erscheint ohne Robe – er muss ausdrücklich aufgefordert werden, sie anzuziehen.
  • ▸ Das ist eine bewusste Entscheidung des Autors, keine Nachlässigkeit. Zusammen mit dem Antrag, den Angeklagten aus dem Glaskasten zu holen, entsteht eine Deutungshypothese: Der Verteidiger positioniert sich bewusst jenseits der starren Förmlichkeit des Prozesses. Das wäre dann ein dramaturgisches Signal – ähnlich wie in Filmen kleine Gesten in eine bestimmte Richtung zeigen. Diese Hypothese muss am weiteren Verlauf des Stückes überprüft werden.
  • 1:20 Die Staatsanwältin verliest die Anklageschrift.
  • ▸ Hier wird besonders deutlich, wie bürokratisch das Rechtssystem funktioniert. Juristisch ist das korrekt – die Anklageschrift benennt die Tat, nicht die Umstände. Aber für die Schöffen – und für die Zuhörer – verstärkt es den Eindruck, der Staat nehme eine einseitig anklägerische Haltung ein. Kein Wort davon, dass der Angeklagte im Staatsauftrag unterwegs war.

Anmerkung: Fürsorgepflicht des Staates – ein blinder Fleck

  • ▸ Was bei der Anklageschrift besonders auffällt: Der Staat, der diesen Offizier in diese Situation gebracht hat, überlässt ihn im Verfahren vollständig sich selbst. Er muss sich privat verteidigen. Es gibt keinen institutionellen Beistand, keine Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die sich im Gerichtssaal niederschlägt. Er könnte sich auch einfach schuldig bekennen – und ginge dann für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Der Staat denkt nicht im Traum daran, hier Verantwortung zu übernehmen.
  • ▸ Das steht in einem merkwürdigen Kontrast zu anderen Situationen, in denen der Staat sehr wohl fürsorglich mit seinen Beauftragten umgeht – etwa mit Verfassungsschützern, die im Auftrag des Staates in Grauzonen operieren und deren Namen vor Gericht nicht genannt werden. Wer vom Celler Loch gehört hat, weiß, wovon die Rede ist.
  • Rechercheimpuls: Sucht nach Fällen, in denen der Staat Einzelpersonen in rechtlich zweifelhafte oder extreme Situationen gebracht hat. Wie wurde anschließend mit diesen Personen umgegangen? Gibt es ein Muster – und wenn ja, wovon hängt es ab?
  • 2:15 Der Richter fragt den Angeklagten, ob er etwas dazu zu sagen hat.

Teil II: Die Verhandlung

Kapitel 3 – Der Verteidiger übernimmt

  • 1:36 Der Verteidiger schildert sehr sachlich und zielführend, was zu dem Abschuss geführt hat. Er stellt klar: Das, was sein Mandant getan hat, mag nach § 211 StGB als Mord qualifiziert werden – aber er bestreitet, dass diese Qualifikation der Realität gerecht wird.
  • ▸ Kann ein Strafgesetzbuch, das für den Normalfall geschrieben wurde, auf eine solche Extremsituation angewendet werden? Das ist eine der zentralen Fragen des Stückes – und sie geht weit über Germanistik hinaus.
  • 1:36 Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
  • 2:12 Appell an die Richter, die besondere Situation zu berücksichtigen.

Kapitel 4 – Zeuge Lauterbach

  • 0:00 Der Verteidiger stellt klar: Es war kein Mord.
  • 0:27 Eine Nebenklägerin kann das nicht ertragen – sie springt auf und läuft aus dem Saal.
  • 0:44 Nachfrage nach genauem Ablauf und Motivation des Angeklagten.
  • 1:00 Der Verteidiger spricht für seinen Mandanten: Keine weiteren Ausführungen.
  • ▸ Damit verschweigt der Verteidiger bewusst Details – unter anderem, dass in der ursprünglichen Gesetzesfassung der Verteidigungsminister die Verantwortung für einen solchen Abschussbefehl übernommen hätte. Die genaue Befehlskette bleibt zunächst im Dunkeln.
  • 1:12 Zeuge Lauterbach wird in den Saal gerufen.
  • 1:15 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nur Lauterbach als Zeuge geladen ist – er wäre jedoch bereit, weitere Zeugen zuzulassen.
  • 1:50 Der Verteidiger wird plötzlich ausfallend: Er verweist auf fünf Monate Untersuchungshaft ohne Fluchtgefahr.
  • ▸ Eine interessante Wendung: Der Verteidiger, der bisher eher zurückhaltend agiert hat, greift nun aggressiv an. Der Vorsitzende reagiert mit ungewöhnlicher Schärfe – er spricht sogar von Unhöflichkeit. Das ist dramaturgisch bedeutsam.
  • 2:21 Der Zeuge tritt ein und unterbricht die Kontroverse.

Kapitel 5–7 – Die Vorgeschichte des Abschusses

  • 5 / 0:20 Lauterbach, Oberstleutnant und direkter Vorgesetzter des Angeklagten, schildert als sogenannter DC (Director of Combat) die technischen Hintergründe der Luftraumüberwachung.
  • 5 / Ende Der Entführer nimmt Kontakt auf und bestätigt: Es ist eine Entführung. Die Situation eskaliert.
  • 6 / 2:54 Was hat der General befohlen? Die Lufthansa-Maschine soll zunächst abgedrängt werden.
  • 7 / 0:15 Die Verteidigungsministerin ordnet einen Warnschuss an.
  • 7 / 2:06 Der General empfiehlt der Ministerin den Abschuss. Sie lehnt ab – mit Verweis auf die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
  • 7 / 3:15 Klare Anweisung: Keine Schießerlaubnis.

Kapitel 8 – Der Abschuss

  • 0:40 Das Flugzeug fliegt in Richtung Allianz-Arena in München – Zehntausende Menschen befinden sich im Stadion.
  • 0:40 Koch schreit ins Mikrofon: „Wenn ich jetzt nicht schieße, werden Zehntausende sterben.“
  • 1:27 Koch handelt eigenmächtig. Er löst den Schuss aus. Das Flugzeug stürzt ab. 164 Menschen sterben.
  • ▸ Das war mir bei der erneuten Lektüre nicht mehr so präsent: Koch hat gegen einen ausdrücklichen Befehl gehandelt. Das ist nicht zu entschuldigen – und das muss klar benannt werden, auch wenn man Verständnis für die Situation hat. Die Frage ist nicht, ob er gegen die Regeln verstoßen hat. Die Frage ist, ob dieser Regelverstoß wie ein gewöhnlicher Mord zu behandeln ist.

Kapitel 9–11 – Die Zeugenvernehmung

  • 9 / 0:30 Staatsanwältin fragt nach: Warum wurde das Stadion nicht geräumt?
  • 10 Die Staatsanwältin bringt Äußerungen des früheren Verteidigungsministers Jung ins Spiel: Man habe trotzdem mit einem Abschuss gerechnet – und entsprechende Piloten ausgewählt.
  • 11 / 0:30 Die Staatsanwältin behauptet: Man hat gewissermaßen gewettet – weil man damit rechnete, dass Koch schießen würde, hat man das Stadion nicht geräumt.
  • ▸ Hier wird das Stück sehr fiktiv – aber hinter dieser Konstruktion steckt ein realer Gedanke: militärischer Korpsgeist, der sich möglicherweise über das Gesetz stellt. Und es stellt sich die Frage nach dem sogenannten übergesetzlichen Notstand – einer Situation, für die keine angemessene gesetzliche Regelung existiert. Bezeichnend: Dasselbe Problem taucht im Krieg auf, wo das Strafgesetzbuch ohnehin außer Kraft gesetzt wird.
  • 11 / 1:20 Hypothetischer Fall: Wenn es keine Alarmrotte gegeben hätte, hätte man das Stadion räumen lassen – gibt Lauterbach zu.
  • ▸ Das verändert die Schuldfrage erheblich. Allerdings bleibt ein Widerspruch: Der übergesetzliche Notstand soll gelten – aber offenbar nicht dann, wenn ein Pilot wirklich schießt.
  • 11 / 2:35 Der Angeklagte ist nun bereit, Fragen zu beantworten.

Kapitel 12–14 – Der Angeklagte

  • 12 Vernehmung des Angeklagten beginnt mit seinem Lebensweg: Herkunft, hervorragende Schulleistungen, besonders in Mathematik.
  • 12 / 1:30 Die Chancen, überhaupt Pilot zu werden, sind gering – was ihn gerade deshalb gereizt hat.
  • 13 / 1:40 Koch schildert aus seiner persönlichen Perspektive die unmittelbare Vorgeschichte des Abschusses.
  • 13 / 2:20 Er hat in diesem Moment an seine Frau und seinen Sohn gedacht.
  • 14 Er hat an ihren Tod gedacht. Wer hat beim Auslösen der Rakete geschrien? Er selbst: „Es geht nicht anders.“
  • 14 / 2:15 Er räumt ein: Er hat gegen den ausdrücklichen Befehl gehandelt.

Kapitel 15–18 – Die rechtliche Argumentation des Angeklagten

  • 15 / 1:25 Koch gibt zu: Er hat sich nicht nur mit Rechtsfragen beschäftigt, sondern auch ein Referat zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vor jungen Kameraden gehalten.
  • ▸ Das ist eine problematische Wendung: Der Angeklagte hat den Regelverstoß also nicht im Affekt begangen, sondern sich intensiv damit auseinandergesetzt. Das schwächt seine Verteidigungsposition.
  • 16 / 0:30 Koch argumentiert mit Zahlen: 164 gegen Zehntausende.
  • 16 / 1:30 Die Staatsanwältin bringt ein Gegenbeispiel: Ein Mann mit gebrochenem Arm, der gezwungen werden soll, seine Organe herzugeben, um mehrere andere zu retten. Das lehnen wir ab – warum?
  • 16 / 2:30 Die Staatsanwältin argumentiert: Koch hat sich zum Herrn über Leben und Tod gemacht.
  • 16 / 3:17 Neue Dimension: Nicht nur die Zahl, sondern auch die verbleibende Lebenszeit der Passagiere kommt ins Spiel.
  • 17 / 0:40 Koch geht weiter: Die Passagiere seien mitschuldig, weil sie das Risiko einer Entführung eingegangen seien.
  • 17 / 2:20 Koch macht die Menschen im Flugzeug zu einem Teil der Waffe – nicht zu Opfern.
  • 17 / 2:35 Koch verweist auf den Unterschied zwischen einer ruhigen Beratung im Gerichtssaal und der Entscheidungssituation, in der er sich befand.
  • 17 / 3:00 Koch verweist auf seinen Eid und darauf, dass der Staat das Leben seiner Soldaten gegebenenfalls fordert.
  • ▸ Das ist der entscheidende Punkt: Koch verweist auf die kriegsähnliche Situation, die durch den Terroranschlag entstanden ist. Darf man in einer solchen Situation andere Maßstäbe anlegen?
  • 18 / 0:45 Koch beschreibt seine Sondersituation: Er allein trägt die Verantwortung – nicht die Ministerin, die durch Nicht-Entscheidung entschieden hat.
  • 18 / 1:20 Koch verweist auf die Folgen für die Erpressbarkeit eines Staates: Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, dem Terroristen die Waffe aus der Hand zu schlagen, wird Terror zur kalkulierbaren Strategie.
  • 18 / 2:15 Die Staatsanwältin fragt: Hätte Koch auch geschossen, wenn er gewusst hätte, dass seine Frau in dem Flugzeug sitzt?

Ende des ersten Teils. Wie es weitergeht – mit dem Auftritt der Zeugin, den Plädoyers und dem Urteil – lest ihr in Teil 2 dieses Lesetagebuchs.

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