Tipps zur textgebundenen Erörterung mit Beispiel: Arabisch als Pflichtfach (Mat200)

Worum es hier geht:

Bei argumentativen Sachtexten bietet es sich an, sie im Anschluss an die Analyse „erörtern“  zu lassen. Gemeint ist damit eine kritisch-konstruktive Prüfung.

Man spricht auch im Unterschied zur „freien“ Erörterung von einer „textgebundenen“ Erörterung.

Bei der „freien“ Erörterung ist man ganz auf sein Wissen und mögliche Erfahrungen angewiesen. Bei der „textgebundenen“ Variante hat man das zur Verfügung, was dort präsentiert wird.

Bei ihr hat man einen Text, in dem jemand einen Vorschlag macht und begründet oder mit einer eigenen Meinung zu einem Problem Stellung nimmt.

Diesen Text analysiert man zunächst und überlegt dann, wie man gewissermaßen auf ihn „antworten“ kann.

Wir beginnen mit einem ersten Beispiel, bei dem es um „Arabisch“ als Pflichtfach geht. Den Bezugstext kann man dem Internet-Angebot der FAZ entnehmen

PDF-Vorlage des Arbeitsblattes

Mat200 Erörterung im Anschluss Arabisch Pflichtsprache

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